AGB | Konditionen

Mietvertrag

Allgemeine Mietbedingungen
Basis: OR ART. 253 und 266f


Preis und Konditionen

Der aktuelle Mietpreis richtet sich nach den Angaben in der Buchungs-App.

Die Benzinkosten sind nicht im Mietpreis inbegriffen. Sie übernehmen das Fahrzeug vollgetankt und bringen es vollgetankt wieder zurück (Bleifrei 95). Wir bitten um eine Kopie der Quittung (Tankmenge) damit der benötigte Bleizusatz durch uns zugefügt werden kann.
Bei nicht aufgetankten Fahrzeugen wird die entsprechende Benzinmenge, sowie CHF 30.- Servicegebühren in Rechnung gestellt.

Im Mietpreis inbegriffen sind:
1 Tag = 250 Kilometer / 2 Tage = 500 Kilometer
Mehrkilometer werden mit CHF 1.50 verrechnet.

Mietdauer / Übergabe

1 Tagesmiete = 1 Kalendertag / Rückgabe bis spätestens 23:30
Allfällige Abweichungen sind im Voraus mit dem Vermieter (via WhatsApp – Notfallnummer) zu klären. Diese gelten erst, wenn der Vermieter dies bestätigt hat.

Fahrzeug Handling

Lesen Sie die Informationen zum Fahrzeug-Handling vor dem Losfahren aufmerksam durch. Sie finden die Informationen im Handschuhfach.

Versicherung

Alle unsere Fahrzeuge sind Vollkasko und Pannenschutzversichert. Bei einem Schaden beträgt der Selbstbehalt CHF 1’000.- welcher vom Mieter übernommen werden muss. Ein allfälliger Bonusverlust wird ebenfalls dem Mieter in Rechnung gestellt.

Defekte, die mit grobfahrlässigem Hintergrund oder unsachgemässer Bedienung (Fahrzeug-Handling) entstanden sind, werden verrechnet.

 

Pannendienst

Bei Fragen oder einer Panne bitte (wenn möglich) zuerst den Vermieter kontaktieren. Am Wochenende kann dieser über die Handynummer
076 584 22 10 erreicht werden. Bitte unbedingt eine Nachricht auf der Sprachbox hinterlassen.

Sollte der Vermieter nicht erreichbar sein, so kann die Hotline des Pannendienstes kontaktiert werden. Die Angaben dazu finden Sie auf dem Borddaten-Blatt.

 

Besondere Bestimmungen

Die Kopie des Führerausweises (beim Buchen erforderlich) wird bei uns für 60 Tage abgespeichert und hinterlegt.

Bitte parkieren Sie das Fahrzeug wenn immer möglich am selben Ort wie bei der Abholung. Sollte das nicht möglich sein, beachten Sie zwingend die Parkverbotsschilder auf dem Platz.

Bei einem Fahrzeugausfall (z.B. Panne während dem gemietetem Zeitraum) kann der Vermieter für keinerlei Ersatzansprüche und Rückerstattungen (dazu gehören auch Folgeschäden) zur Kasse gebeten werden.

Bussen aus Zuwiderhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz werden direkt an den eingetragenen Mieter weitergeleitet.

Wir behalten uns vor, den Reinigungsaufwand bei starker Verschmutzung nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

Bei einer Langzeitmiete muss das Fahrzeug in einer Garage oder einem Unterstand abgestellt werden.

Rauchen im Auto ist verboten.

 

Weiteres

Für spezielle Anlässe (z.B. Hochzeiten) können diverse weitere Fahrzeuge über unser Mietportal vorgängig gebucht werden.
Preise gemäss Absprache.

Gerichtsstand ist Winterthur.

 

Stand: Frühling 2026